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Patientensicherheit vor ökonomischen Interessen

Bild: rawpixel.com

Am 17. Septem­ber 2019 beging die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion (WHO) den ersten Welt­tag der Pati­en­ten­si­cher­heit. Warum? Weil selbst in hoch entwi­ckel­ten Ländern wie Deutsch­land die OECD davon ausgeht, dass 15 Prozent aller Akti­vi­tä­ten und damit auch Kosten im Kran­ken­haus für die Behand­lung der Folgen unzu­rei­chen­der Pati­en­ten­si­cher­heit zurück­ge­hen. „Die aller­meis­ten Schä­den sind vermeid­bar, wenn die Pati­en­ten­si­cher­heit stär­ker in das Bewusst­sein gerückt und alle Kräfte mobi­li­siert werden, Fehler und Schä­den zu vermei­den, bevor Pati­en­ten betrof­fen sind“, so Dr. Andreas Botz­lar, Vize­prä­si­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK), vor dem 78. Baye­ri­schen Ärzte­tag.

Die Pati­en­ten­si­cher­heit stehe über allem und müsse vor ökono­mi­schen Inter­es­sen rangie­ren. Im Endef­fekt liefe das sogar auf eine Abschaf­fung des bishe­ri­gen Entgeltsys­tems, dem DRG-System, hinaus. Es gehe nicht nur um Erlöse, Gewinne oder die „schwarze Null“, denn Kran­ken­häu­ser seien ein Teil der Daseins­vor­sorge. Botz­lar thema­ti­sierte in diesem Zusam­men­hang auch die Perso­nal­un­ter­gren­zen im statio­nären Bereich. „Mit­ar­bei­ter, die in ausrei­chen­der Anzahl beschäf­tigt sind, denen Zeit für die Einar­bei­tung gege­ben ist und die durch ein gutes Mento­ring unter­stützt werden, die sich im Team gut aufge­ho­ben fühlen und bei Unsi­cher­hei­ten den Mut haben nach­zu­fra­gen, diese Mitar­bei­ter können Pati­en­ten siche­rer versor­gen“, so der Vize.

Botz­lar sprach sich dafür aus, dass die Wahrung der Pati­en­ten­si­cher­heit stets Prio­ri­tät vor ökono­mi­schen Inter­es­sen im gesam­ten Gesund­heits­we­sen erhalte. „Es ist konse­quent sicher­zu­stel­len, dass die Versor­gung der Bevöl­ke­rung in Deutsch­land beispiels­weise mit Arznei­mit­teln oder Medi­zin­pro­duk­ten, der gefor­der­ten Wirk­sam­keit, Sicher­heit und Quali­tät gewähr­leis­tet bleibt“, so Botz­lar. Grund­lage hier­für sei und bleibe die stetige Anwen­dung aner­kann­ter natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Stan­dards sowie die konse­quente Kontrolle zur Einhal­tung der Maßga­ben durch die zustän­di­gen Behör­den und Insti­tu­tio­nen.