Schaden im TSVG begrenzen: Großinvestoren stoppen!
Diese Entwicklung sieht der Freie Verband mit großer Sorge. Deswegen reklamiert der FVDZ eine Bereichsausnahme für den zahnmedizinischen Bereich: Wie schon in den Jahren vor 2015 soll es Gründungen von MVZ, an denen Zahnarztpraxen beteiligt sind, nur fachübergreifend mit unterschiedlichen Arztgruppen geben. Kapitalinvestoren darf es grundsätzlich nicht erlaubt sein, MVZ zu gründen, auch nicht durch Umgehungstatbestände wie den Aufkauf von Krankenhäusern.
„Wenn kein klares Gründungsverbot für Großinvestoren ausgesprochen wird, werden diese immer Schlupflöcher finden, Praxisketten zu installieren“, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ. „Falls diese Entwicklung nicht gestoppt wird, gerät ein seit Jahrzehnten gut austariertes zahnärztliches Versorgungssystem in eine gefährliche Schieflage und bedroht damit auch die flächendeckende, hochqualitative und wohnortnahe Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung“, erklärte Schrader.