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Schrader: Der Ausverkauf der ambulanten Versorgung geht weiter

Bild: Unsplash / Justin Lim

Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) ist am gestrigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bleiben die im Gesetz vorgesehenen Regelungen in Fragen der arztgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) weiterhin unbefriedigend.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte am Mittwoch in Berlin: „Wir wollen die Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten lösen, indem gesetzlich Versicherten schnellere Termine ermöglicht werden. Wir bieten Ärzten finanzielle Anreize für zusätzliche Leistung.  Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben.“ Der Entwurf sieht vor, die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich zu erweitern und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte zu erhöhen.

Bezüglich des für die Zahnärzteschaft wichtigen Themas MVZ sind allerdings keine Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Die vom FVDZ geforderte Rücknahme der Möglichkeit, arztgruppengleiche MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich zu gründen, ist darin nicht vorgesehen. Diese Bereichsausnahme ist aus Sicht des Verbandes jedoch essenziell, um die aktuelle Entwicklung des massenhaften Aufkaufs von Praxen, der Gründung von MVZ und der Kettenbildung aus purem Renditeinteresse von Private Equity Fonds entgegenzutreten. Der FVDZ sieht durch den Einfluss von Kapitalinvestoren, die keine langfristigen Versorgungsziele, sondern nur die kurzfristige Gewinnabschöpfung im Blick haben, die Versorgung gefährdet. Die Folge sei die Zerstörung der bewährten Versorgungsstrukturen.

Dazu der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader: „Der Ausverkauf der ambulanten Zahnheilkunde geht weiter. Vom BMG ist dazu aktuell offenbar keine Lösung zu erwarten, die eine anerkannt gute ambulante Versorgung erhalten soll. Der Freie Verband wird sich weiter für eine wohnortnahe, hochqualitative und flächendeckende Versorgung der Patienten starkmachen. Wir rufen die Bundesländer auf, die falsche Weichenstellung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 zu korrigieren.“

Das TSVG soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten.