Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Aber es lohnt immer ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag, in einen anwendbaren Tarifvertrag oder in eine Betriebsvereinbarung. Möglicherweise ergeben sich hieraus vorteilhafte Regelungen.