SpiFa begrüßt Statement der SPD-Fraktion zu Haus- und Facharztverträgen
Mit dem Gesetz sollen Verträge zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte Krankheits-Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig generell für unzulässig erklärt werden. Damit wird in die Gestaltung bestehender und zukünftiger Versorgungsverträge erheblich eingegriffen. Die SPD-Fraktion hat deutlich gemacht, dass sie das Diagnose-Verbot in Versorgungsverträgen nicht mittragen möchte. Das Abschließen von Selektivverträgen soll auch noch weiterhin möglich sein. Bärbel Bas hat angekündigt, dass der entsprechende Passus im Gesetzentwurf dahingehend vor der abschließenden Beratung im Bundestag geprüft werden wird.
"Müssen miteinander reden"
Der SpiFa unterstützt den Kurs der SPD-Fraktion und sieht darin ein klares Statement für eine zweite Säule in der Versorgung neben dem Kollektivvertrag. Neben dem Kollektivvertrag sind Sonderverträge derzeit die einzige Möglichkeit, Innovationen schnell und effektiv in die Gesundheitsversorgung einzubringen. „Ich unterstütze die Ausführungen von Bärbel Bas ausdrücklich. Wir weisen seit den Versuchen des Gesetzgebers im TSVG darauf hin, dass der eingeschlagene Weg nicht funktioniert und Versorgung verschlechtern wird. Hierüber müssen wir miteinander reden!“, so Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann.