Zum Inhalt springen

Telematik: Fristverlängerung durch den Bundesrat

Bildquelle: pixelio.de / siepmannH

In seiner Sitzung am 3. November hat der Bundesrat die Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr, in der Vertragsärzte und -zahnärzte die Versichertenstammdaten ihrer Patienten online abgleichen müssen, abgesegnet. Das bedeutet: Eine Verpflichtung, die Stammdaten (Name und Adresse) bei gesetzlich Versicherten vor Behandlungsbeginn abzugleichen, besteht erst ab dem 1. Januar 2019.

Events

58. Jahrestagung der DGFDT

Wann : 21.11.2025 - 22.11.2025

Präventionskongress der DGPZM

Wann : 08.05.2026 - 09.05.2026

Digitale Dentale Technologien 2026

Wann : 08.05.2026 - 09.05.2026

mehr Events