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„Teure Tricks der Zahnärzte" - WISO-Beitrag sorgt für Unmut

Bild: Pixabay / Perlinator

Wieder nur eine routinierte Abwicklung von Empörung ohne Konsequenzen?

| Mit dem WISO-Beitrag hat wiederholt ein öffentlich-rechtlicher Sender schon lange bekannte rechtliche und faktische Schwachstellen in der Zahnersatzversorgung aufgegriffen, die immer wieder zu eklatanten Negativ-Beispielen bei der Zahnersatzabrechnung per Eigenbeleg führen.

Zahnärzte können für zahntechnische Leistungen sogenannte Eigenbelege schreiben, die sie im eigenen Praxislabor erbracht haben. Dabei sind sie rechtlich verpflichtet, nur die ihnen tatsächlich entstandenen Kosten je Fall zu kalkulieren und zu berechnen.

Falschabrechnungen in betrügerischer Absicht sind möglich, weil der Patient in den allermeisten Fällen nicht beurteilen oder nachprüfen kann, ob der Zahnarzt die Art und den Umfang der berechneten Leistungen tatsächlich selbst erbracht hat und vom Zahnarzt auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet wurden.

Die Entdeckung von Falschabrechnungen in betrügerischer Absicht ist daher eher unwahrscheinlich und daher die Fehlanreize im System entsprechend hoch. Diesen strukturellen Fehlanreizen sind insbesondere alle Zahnärzte mit eigenem Praxislabor, das ausgelastet sein will, ausgesetzt. Besonders aber bei den neuen Strukturen der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren ist die lukrative Auslastung des Praxislabors praktisch entscheidend für das renditeorientierte Geschäftsmodell. Hier zeigt sich die Kommerzialisierung des ehemals freien Berufes in eklatanter Weise.

Forderung: ZMVZ das Betreiben eines eigenen Praxislabors verbieten

Die Aussage der Bundeszahnärztekammer, wonach sie keine der behaupteten „Machenschaften“ kennt, gehört zur üblichen Abwiegelungspraxis bei öffentlichen Empörungsfällen. Will der Gesetzgeber daher die bestehenden Fehlanreize zu Lasten der Patienten verringern oder abschaffen, so muss er die Forderungen des VDZI umsetzen. Den zahnmedizinischen Versorgungszentren muss das Betreiben eines eigenen Praxislabors verboten werden. Des Weiteren müssen die berufsrechtlichen und gebührenrechtlichen Grenzen für ein Praxislabor enger gezogen, nachprüfbar gestaltet und konsequent geahndet werden.

„Ohne solche Maßnahmen des Gesetzgebers sind viele Patienten weiterhin dem Risiko der finanziellen Übervorteilung ausgesetzt und die gewerblichen Laboratorien, die in aller Regel spezialisierter und preiswerter anbieten könnten, werden weiter im Wettbewerb benachteiligt. Die Bundeszahnärztekammer und der Gesetzgeber sollten hier konstruktiv mitwirken, ansonsten bleibt es bei den Empörungsroutinen in der Öffentlichkeit und deren Abwiegelung, aber ändern wird sich leider nichts“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen.