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Videoüberwachung im Bereich einer Zahnarztpraxis

Bildquelle: iStock / jppi

In seinem Urteil vom 06.04.2017 hat sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit der Videoüberwachung einer Zahnarztpraxis befasst. Die Entscheidung ist interessant, um abschätzen zu können, welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Videokamera im sogenannten "öffentlichen Raum" zu installieren. Mit dem Urteil wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 20.11.2015 (9 K 725/13) über die wir in unserem Newsletter 02-16 berichtet haben, teilweise abgeändert. Eine Videoüberwachung (z.B. an der Praxistür, in der Tiefgarage) ist datenschutzrechtlich nur in ausgesprochen engen Grenzen möglich, wobei hier die rechtliche Situation sehr genau geprüft werden muss, um sich keinen Ärger einzuhandeln.