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„Wäre das TSVG Medizin, wäre es ein Kunstfehler“

Bild: Freerangestock / StuartMiles

Zum gestern vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) erklärt der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz: "Wäre das TSVG Medizin, wäre es ein Kunstfehler: Es ist reaktiv: Es sollen Probleme gelöst werden, die die Massenmedien lange erreicht haben.

Es ist symptomatisch: Es werden keine Ursachen für Ärztemangel und Terminengpässe eruiert, sondern symptomatisch Schein-Lösungen geschaffen. Es wird bürokratisch dort agiert, wo das Problem ankommt, anstatt dort, wo es herkommt. Die Ursachen schwelen somit weiter.
 
Es ist mangelhaft: Eine separate Vergütung von 25 Prozent auf die Versicherten- und Grundpauschale, die ein Vertragsarzt für drei Monate pro Patient erhält, klingt hoch, entspricht aber einem einstelligen Euro-Betrag.
 
Es ist nicht auf Risiken- und Nebenwirkungen geprüft: Wer Leistungen für neue oder Akutpatienten belohnt, benachteiligt damit potentiell chronisch Kranke, insbesondere ältere Patientinnen und Patienten. Diesen wird auch durch eine Handy-App eher nicht geholfen.
 
Durch den erneuten, extrem kleinteiligen Eingriff in die Selbstverwaltung stiehlt sich die Politik aus der Verantwortung. Wenn die Selbstverwaltung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Gesetzlicher Krankenversicherung nicht wie erforderlich funktioniert, muss man diese befähigen, die Probleme zu lösen und nicht per Gesetz schrittweise entmündigen."