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Wer den ärztlichen Rat ignoriert, verwirkt mögliche Entschädigungen

Bild: Pixabay / StockSnap

Wer als Patient gegen den ärztlichen Rat handelt, verwirkt auch bei Behandlungsfehlern die Beweislastumkehr und damit mögliche Entschädigungen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

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