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Zahnarzthaftung: Mündliche Aussagen können Dokumentationslücken schließen

Bildquelle: Freerangestock / Jack Moreh

In Haftungsprozessen haben Zahnärzte oft schlechte Karten, wenn ihre Dokumentation unzweifelhaft Lücken aufweist. Mitunter können solche Lücken jedoch durch mündliche Aussagen geschlossen werden und im Prozess zugunsten des Arztes verwertet werden. Allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Hinweisbeschluss vom 04.07.2016 und Zurückweisungsbeschluss vom 29.07.2016, Az. 5 U 565/16, Abruf-Nr. 196102 ).

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