Zahntechnikerhandwerk: Meisterzwang ist verfassungsgemäß!
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Der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk ist verfassungsgemäß - auch wenn ein Großteil der Materialien aus dem Ausland oder zahnärztlichen Praxislabors stammt. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Grundsatzurteil entschieden.