Zum Inhalt springen

Ab 01.07.2018: Bundesmantelverträge BMV-Z und EKVZ werden zusammengeführt

Bild: Freeimages / Alessandro Paiva

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte in den letzten Quartalen immer wieder über die Verhandlungen zur Zusammenführung des Bundesmantelvertrags Zahnärzte (BMV-Z) und des Ersatzkassenvertrags (EKVZ) berichtet. Es gab diverse Verhandlungsrunden. Nun informiert die KZBV darüber, dass der neue BMV-Z mit Stand 25.04.2018 verabschiedet wurde. Er wird zum 01.07.2018 in Kraft treten. Der bisherige BMV-Z und der EKVZ – jeweils vom Stand 01.04.2017 – sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr wirksam.