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Arbeitgeber dürfen nicht für bestimmte Krankenkassen werben

Bild: Unsplash / JJ Ying

Welcher Krankenkasse er beitritt, ist Sache des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber kann informieren, für eine bestimmte Kasse werben darf er nicht. Darauf verweist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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