AU nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.
Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen.
Events
Wann : 25.04.2024
AluFaTa des BdZA vom 03.05. bis 05.05.2024 in Berlin
Wann : 03.05.2024 - 05.05.2024
19. Praxis-Ökonomie-Kongress auf Sylt vom 9. - 11. Mai 2024
Wann : 09.05.2024 - 11.05.2024
74. Kongress & Praxisführungsseminar DGMKG
Wann : 05.06.2024 - 08.06.2024
Qualifikation: ImplantatPflegeSpezialist:in
Wann : 21.09.2024