AU nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.
Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen.
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Wann : 12.09.2026
Münchener Forum für Innovative Implantologie 2026
Wann : 16.10.2026
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Wann : 20.11.2026 - 21.11.2026