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Benzingutscheine für Mitarbeiter nicht für 8 Monate im Voraus aushändigen!

Bild: pixelio.de / Rainer Sturm

Praxisinhaber, die Mitarbeitern zusätzlich zu Lohn oder Gehalt einen monatlichen Benzingutschein spendieren, müssen auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des Finanzgerichts ( FG) Sachsen (Urteil vom 09.01.2018, Az. 3 K 511/17, Abruf-Nr. 202157). Dort hatte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für 8 Monate im Voraus Tankgutscheine ausgehändigt. Der einschränkende Hinweis, pro Monat nur einen Gutschein einzulösen, half nichts. In diesem Fall ist die 44-Euro-Sachbezugssteuerfreigrenze nicht nutzbar und die Gutscheine sind zu versteuernder Arbeitslohn.

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