Der Bundesgerichtshof ( BGH) hat in einem Urteil vom 19.09.2017 (Az. VI ZR 530/16, Abruf-Nr. 197425) entschieden, dass einem Zahnarzt nach einem fremdverschuldeten Unfall eine höhere Entschädigung wegen eingeschränkter Arbeitsmöglichkeit zusteht, als ihm zuvor zugesprochen worden war. Das Urteil mit seinen Konsequenzen stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.