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Coronavirus-Testverordnung berücksichtigt Personal von Arzt- und Zahnarztpraxen

Bild: iStock / kzenon

Am 15. Oktober ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Sie enthält eine Systematisierung der Testung von asymptomatischen Personen, außerdem werden Antigen-Schnelltests eingeführt. Zum ersten Mal wird auch das Personal von Arzt- und Zahnarztpraxen in die präventive Testung aufgenommen.

Die Nationale Teststrategie trifft dazu folgende Aussage: "Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe nach §23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 ohne COVID-19-Fall: Personal in diesen Einrichtungen soll vermehrt getestet werden, um die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus durch asymptomatische Träger in Praxen mit hoher Patienten-Fluktuation zu verhindern. Regelmäßige vorsorgliche (Reihen-)Testungen von Personal in Gebieten mit einer erhöhten Inzidenz (z.B. 7-Tage-Inzidenz >50/100.000) wird empfohlen." Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Übersicht der Systematik veröffentlicht.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erläutert : "Das Personal in Arztpraxen kann ebenfalls regelhaft präventiv getestet werden. Hier besteht allerdings die Besonderheit, dass sowohl Antigen-Labortests als auch Antigen-Schnelltests möglich sind. Eine Abstimmung mit dem ÖGD ist nicht erforderlich. Die Abstriche sind nicht berechnungsfähig."

Die Bundeszahnärztekammer erklärte, dass sie das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, durch eine geänderte Coronavirus-Testverordnung Beschäftigten medizinischer Einrichtungen – also auch Zahnarztpraxen – den Anspruch auf Coronavirus-Testungen zu ermöglichen, unterstütze. Aus medizinischer Sicht sei diese Maßnahme sinnvoll und wichtig, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die BZÄK fährt fort: "Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber einmal mehr die Chance versäumt, das Testpotenzial der Zahnarztpraxen zu nutzen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Testzentren und Arztpraxen zu entlasten. Zahnmediziner könnten problemlos Testabstriche durchführen und sind bereit, ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dieses Potenzial zu erschließen und die gesetzliche Grundlage für Testungen durch Zahnärzte zu schaffen."

Freiwillige Tests einfordern

"Wir begrüßen es, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte in die geänderte Nationale Teststrategie aufgenommen wurden", fasst Hannelore König zusammen. "Das war eine wichtige Forderung, die wir immer wieder vorgetragen haben und die durch unsere Mitarbeit auch in die S1-Leitlinie aufgenommen wurde. Diese präventive Testung trägt dazu bei, den Arbeits- und Patientenschutz zu erhöhen - auch wenn sie keine absolute Sicherheit bietet und die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregelungen - AHAL - unbedingt weiter eingehalten werden müssen." Die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. ermutigt die MFA und ZFA, diese freiwilligen Test einzufordern und ergänzt: "Nach wie vor vermissen wir die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Arzt- und Zahnarztpraxen."