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Der Begriff „Zahnhaus“ kann nicht als Marke eingetragen werden

Bildquelle: Bigstockphoto / Andrey Burmakin

Ein Zahnarzt hatte beantragt, den Begriff „Zahnhaus“ als Marke in das Markenregister einzutragen. Das Bundespatentgericht entschied jedoch am 10.8.2017 – Az. 30 W (pat) 514/17 –, dass dies nicht möglich ist.

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