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Die Stichprobenprüfung im Einzelfall kommt

Bild: Freerange / Jack Moreh

Seit dem 1. April ist die Qualitätsprüfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Jetzt schließen sich in dem Gremium die Beratungen zu einer Qualitätsbeurteilungsrichtlinie an. Fest steht: Ab 2019 gibt es nach dem aktuellen Zeitplan Qualitätsprüfungen in den KZVen. Bestimmte zahnärztliche Leistungen werden dann im Einzelfall per Stichprobe geprüft.