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Eigentümer muss vereiste, eingeschneite Parkplätze nicht komplett räumen

Bild: M. Großmann / pixelio.de

Der Praxis-Parkplatz ist eingeschneit und völlig vereist. Muss der Zahnarzt als Grundstückseigentümer ihn komplett von Schnee und Glätte befreien? Nein, urteilt das Amtsgericht Augsburg.