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Elektronische Patientenakte: Segen oder datenschutzrechtlicher Fluch?

Bild: Pixabay / mcmurryjulie

Die elektronische Patientenakte soll ab 2021 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Die Patientenakte auf dem Smartphone und auf dem Tablet kommt dabei ganz ohne elektronische Gesundheitskarte und Arztausweis aus. Der Ärzteverband Marburger Bund erinnert erneut an die Bedeutung des Datenschutzes.

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