Am 10. Januar 2017 hat die EU-Kommission ihr sog. EU-Dienstleistungspaket präsentiert. Dieses Maßnahmenbündel beinhaltet u. a. den Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (COM (2016) 822 final), deren Anwendungsbereich sich auch auf Gesundheitsdienstleistungen erstreckt. Die Kasssenzahnärztliche Bundesvereinigung nimmt Stellung.