EuGH: Betreiber einer Facebook-Fanpage sind verantwortlich
Ein zusätzlicher Passus in der Datenschutzerklärung kann demnach für die nötige rechtliche Absicherung sorgen, bis Auswirkungen und entsprechende Maßnahmen des schon als Grundsatzurteil gehandelten Beschlusses erkennbar werden. Eine Linksammlung zum Urteil:
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