Zum Inhalt springen

Faktorerhöhung bei digitalem Röntgen?

Bild: PxHere

„Erhöhter Zeitaufwand aufgrund digitaler Röntgentechnik – zeitaufwendige Auswertung der Aufnahme“ lautete die Begründung, die ein Zahnarzt in seiner Rechnung anführte, um den 2,5-fachen Satz bei der GOÄ-Ziffer 5004 anzusetzen. Diese reichte der Beihilfestelle des Patienten allerdings nicht aus und kürzte den Satz. Auch das Münchner Verwaltungsgericht sah weiteren Erklärungsbedarf.

Events

58. Jahrestagung der DGFDT

Wann : 21.11.2025 - 22.11.2025

Präventionskongress der DGPZM

Wann : 08.05.2026 - 09.05.2026

Digitale Dentale Technologien 2026

Wann : 08.05.2026 - 09.05.2026

mehr Events