Ein Satzungsänderungsantrag des Bundesvorstands, der verabschiedet wurde, bezog sich auf die Arbeit der Studierenden im Freien Verband. Grundsätzlich können Studierende der Zahnmedizin außerordentliche Mitglieder werden, sofern sie sich zu den Zielen des Verbands bekennen. Sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. Die außerordentlichen Mitglieder bilden ein FVDZ-Studierendenparlament (StuPa), das als Nachwuchsorganisation für
die Belange der Studierenden eintritt. Der Satzungsänderungsantrag beinhaltet die Neuerung, dass die Mitglieder des Studierendenparlaments im Einvernehmen mit dem Erweiterten Bundesvorstand zwei Sprecher benennen, die primäre Ansprechpartner für den Vorstand sind. Die bisherige Geschäftsordnung des StuPa verliert mit Eintrag dieser Satzungsänderung in das Vereinsregister ihre Gültigkeit. Den Studierenden, die an der Hauptversammlung teilgenommen haben, ist es wichtig, dass sie auf Augenhöhe und ohne Hierarchien im StuPa arbeiten. Einen Vorsitz oder eine Präsidentschaft brauchen sie eigenen Angaben zufolge nicht. Mit den Sprechern sei die Kommunikation zu den sonstigen Gremien ausreichend gewährleistet.