Zum Inhalt springen

Gericht: Auf der Toilette greift die Unfallversicherung nicht

Bild: Freeimages / Isaac Bowen

Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Heilbronn getroffen, wie es am Mittwoch mitteilte (Az.: S 13 U 1826/17). Geklagt hatte ein Mechaniker. Er war im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen.