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Gericht definiert Dauer der Karnevalszeit – zumindest für Köln

Bild: Pixabay / Counselling

Jetzt ist es amtlich: Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch – zumindest in Köln. Das hat jetzt das Arbeitsgericht der Frohsinnsmetropole festgestellt. Nach Angaben des Gerichts vom Montag geht die Entscheidung auf die Klage einer Kellnerin zurück. Diese hatte am Freitag und am Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet. In ihrem Zeugnis wollte sie vermerkt haben, dass sie auch „in der Karnevalszeit“ gekellnert hatte. Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Ansicht, der Freitag und der Samstag gehörten nicht zur Karnevalszeit.

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