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Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte tritt am 1. Juli in Kraft

Bildquelle: Bigstockphoto, Esben Klinker

Auch im vertragszahnärztlichen Bereich gibt es zukünftig eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Hiernach dürfen bei krankheitsbedingten strukturellen oder funktionellen Schädigungen des Mund-, Kiefer oder Gesichtsbereichs Zahnärzte bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie, der Physikalischen Therapie oder der Sprech- und Sprachtherapie verordnen.