Auch im vertragszahnärztlichen Bereich gibt es zukünftig eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Hiernach dürfen bei krankheitsbedingten strukturellen oder funktionellen Schädigungen des Mund-, Kiefer oder Gesichtsbereichs Zahnärzte bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie, der Physikalischen Therapie oder der Sprech- und Sprachtherapie verordnen.