Zum Inhalt springen

Höhere Wertgrenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ab 2018

Bildquelle: Pixabay / Blickpixel

Ab dem 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) höhere Wertgrenzen. GWGs sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wie z. B. Einrichtungsgegenstände, Laptops, Tablets, Telefone, Smartphones etc. Ein Überblick, was es zu beachten gilt.

Events

Ostsee-Symposium 2025 in Kiel

Wann : 13.09.2025

MUNDHYGIENETAG 2025

Wann : 03.10.2025 - 04.10.2025

66. Bayerischer Zahnärztetag

Wann : 23.10.2025 - 25.10.2025
Wo : München

mehr Events