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Honorarkürzungen: KZV hat weites Schätzungsermessen

Bildquelle: pixelio.de / PeterFranz

Weist eine KZV nach, dass ein Zahnarzt abgerechnete Leistungen nicht nachweisen kann, darf sie auch eine pauschale Kürzung in Höhe des Fachgruppendurchschnitts vornehmen, entschied das Sozialgericht Schwerin.

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