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In der Pandemie kein Potenzial verschenken

Bild: pixelio.de / seedo

Landeszahnärztekammer Hessen verwundert über Ablehnung von Impfungen durch Zahnärzte

| In einer Pressemitteilung vom Mittwoch dieser Woche hat sich die hessische Ärzteschaft, vertreten durch den Präsidenten der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Edgar Pinkowski, klar gegen eine Unterstützung von Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der bevorstehenden Impfung der Bevölkerung gegen das neuartige Coronavirus ausgesprochen, begründet mit einer Gefährdung des gesundheitlichen Wohls der Patientinnen und Patienten. Anlass war ein Antragsbegehren des Landes Nordrhein-Westfalen, in dem der Einbezug von Zahnärztinnen und Zahnärzten in die Durchführung von Impfungen gefordert worden war.

Aufseiten der Zahnärzteschaft gibt diese Positionierung in mehrerlei Hinsicht Anlass zur Verwunderung. Zum einen führt die Meldung, in der ohne derzeit begründete wissenschaftliche Anhaltspunkte potenzielle Gesundheitsrisiken durch die Impfungen Erwähnung finden, aus Sicht der Zahnärzteschaft zu einer unnötigen Verunsicherung der Bevölkerung. Zum anderen sei man sich bewusst, dass es klare Abgrenzungen zwischen den Handlungsbereichen der einzelnen medizinischen Disziplinen gebe. Die Kammern stehen im Normalfall für die strikte Einhaltung dieser Grenzen. Die Corona-Pandemie ist jedoch ein medizinischer Notstand von globalen Ausmaßen und hier ist es nicht ratsam, vorhandene Möglichkeiten außer Acht zu lassen.

„Wenn wir in naher Zukunft, wie wir alle hoffen, einen wirksamen und gut verträglichen Impfstoff zur Verfügung haben, steht uns eine Aufgabe von historischen Ausmaßen bevor. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe stehen die Ärztinnen und Ärzte an vorderster Linie. Um schnellstmöglich den Impfschutz der Bevölkerung sicherzustellen, darf jedoch nicht kategorisch auf das Potential, dass andere Heilberufe bieten, verzichtet werden. Es gehört zum ärztlichen und selbstverständlich zahnärztlichen Rüstzeug in der täglichen Praxis, vor jeder Behandlung Risiken zu erfragen und bei Bedarf entsprechende fachärztliche Maßnahmen zur endgültigen Abklärung einzuleiten. Natürlich gehört auch die Aufklärung vor jeder Behandlung zu unserer täglichen Praxis und ist zudem gesetzlich vorgeschrieben. Das alles ist essenzieller Bestandteil unserer zahnärztlichen Ausbildung. Daher sehen wir als Zahnärztinnen und Zahnärzte uns absolut in der Lage, in enger Zusammenarbeit mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Mammutprojekt Unterstützung zu leisten. Aus unserer Sicht besteht daher keinerlei Gefährdung für das das Wohl der Patientinnen und Patienten, das auch für uns immer an oberster Stelle steht“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH).

Aufgrund des sehr guten Verhältnisses, dass die Heilberufe in Hessen pflegen, hofft Frank, dass hier Gespräche zu einem neuerlichen Überdenken der Position führen und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit erwogen wird.

„Wenn wir diesem Virus schnell Einhalt gebieten wollen, dürfen wir kein Potenzial verschenken, denn Zeit kostet Leben“, so Frank weiter.