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Keine Panik in Sachen Datenschutz-Grundverordnung

Bild: Pixabay / a_roesler

Bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Der FVDZ Bayern nimmt aufgrund der Verunsicherung, auch in bayerischen Zahnarztpraxen, Stellung und gibt gleichzeitig Entwarnung: Praxen, in denen weniger als 10 Personen tätig sind, brauchen keine/n Datenschutzbeauftragte/n.

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