KZBV: Kompetenzen des G-BA erhalten
Der Minister hatte am 10. Januar vorgeschlagen, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Versorgung aufzunehmen - und zwar unabhängig davon, ob sich der G-BA bereits mit der betreffenden Methode befasst hat. Auslöser sind die Beratungen über die Liposuktion bei Lipödemen, deren Nutzen der G-BA als noch nicht belegt ansieht und daher eine Erprobungsstudie auf den Weg gebracht hat.
"Wir erachten es als außerordentlich unglücklich, dass ausgehend von einem Einzelfall grundlegende Prinzipien der Selbstverwaltung und der evidenzbasierten Medizin aufgeweicht werden sollen", sagte Eßer. Mit der Verlagerung der Kompetenz zur Festlegung neuer Leistungen auf das BMG, ohne dass das Ministerium Evidenzgrundlagen und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten muss, würden grundlegende Prinzipien des Leistungsrechts ausgehebelt und damit das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet. "Auch ist der Vorstoß nicht geeignet, eine Debatte über Strukturen und Legitimation des G-BA zu führen. Kritik an langen Beratungsdauern und an Inhalten der Entscheidung des G-BA kann legitim sein. Jedoch sollte deshalb nicht gleich das gesamte System in Frage gestellt werden."