Zum Inhalt springen

Mindestlohn 2019 angestiegen: Das ist zu beachten!

Bild: Skitterphoto / Peter Heeling

Alle zwei Jahre hat die Mindestlohnkommission neu über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen, steht in § 9 Abs. 1 Satz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde festgelegt, dass der Mindestlohn auf 9,19 EUR pro Stunde steigen soll. Dies ist die erste Steigerung seit dem 1. Januar 2017.

Events

Präventionskongress der DGPZM

Wann : 08.05.2026 - 09.05.2026

Digitale Dentale Technologien 2026

Wann : 08.05.2026 - 09.05.2026

mehr Events