Zum Inhalt springen

„Minijob-Falle“ – Darauf sollten Arbeitgeber achten

Bild: pixelio.de / lukidum

Seit Anfang dieses Jahres beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro. Die Gesetzesänderung sieht für das Jahr 2020 noch eine weitere leichte Erhöhung auf dann 9,35 Euro vor. Daneben gibt es allerdings eine andere, weit weniger bekannte Regelung, die ebenfalls seit Anfang dieses Jahres Gültigkeit besitzt.