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Mittel und Wege zur zahnmedizinischen Prävention in der Pflege

Bild: Pixabay / geralt

Die Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Paragraf 22a SGB V) zeigt die darin verankerten Versorgungsziele: Erhalt und Verbesserung der Mundgesundheit einschließlich der Mund- und Prothesenpflege. Dadurch soll Pflegebedürftigen und Menschen, die eine gesetzliche Eingliederungshilfe erhalten, eine mundgesundheitsbezogene schmerzfreie Lebensqualität gegeben sowie problemloses Essen und Sprechen ermöglicht werden. Das betrifft zurzeit rund 3,8 Millionen anspruchsberechtigte Menschen – mit steigender Tendenz.