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Monitor Patientenberatung 2019 vorgestellt

Bild: UPD

Beratungen zum Corona-Virus sind bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) derzeit besonders gefragt. „Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig es ist, dass eine unabhängige Patientenberatung Ratsuchenden mit fundierten Informationen Orientierungshilfe in unserem Gesundheitssystem bietet“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, anlässlich der Veröffentlichung des Monitors Patientenberatung 2019 durch die UPD.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hätten sich Fragen zum Corona-Virus bei der UPD zu einem der beratungsintensivsten Felder entwickelt, erläutert der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Thorben Krumwiede: „Allein von März bis Mai wurden mehr als 22.000
Corona-Beratungen zu medizinischen und rechtlichen Fragestellungen registriert. Es freut uns, dass wir durch eine flexible Ausrichtung unserer Beratungsstrukturen einen Beitrag zur Information und Aufklärung der Bevölkerung in der Pandemie leisten. Der aktuelle Monitor zeigt, dass auch unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie zentrale Herausforderungen des Gesundheitswesens weiter relevant bleiben, etwa bei Lieferengpässen von Arzneimitteln oder bei der Leistungsgewährung der Krankenkassen.“

Für den diesjährigen Monitor, den die UPD im gesetzlichen Auftrag erstellt, wurden alle im Jahr 2019 geführten Beratungen (rund 130.000) ausgewertet, um Problemlagen aus Sicht der Patientenberatung aufzuzeigen. „Ein ausgesprochen erfreuliches Ergebnis ist, dass Beratungen zu Krankengeldfragen deutlich zurückgegangen sind. Das seit vielen Jahren bestehende Problem, durch Unterbrechungen in den Arbeitsunfähigkeitszeiten den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren, konnte durch gesetzgeberische Maßnahmen, u. a. aufgrund der Hinweise aus der Patientenberatung, im Sinne der Patienten gelöst werden“, betont die Patientenbeauftragte.

Im aktuellen Monitor 2019 werden neben bereits bekannten auch neue Beratungsgebiete identifiziert, u. a. die zahnmedizinische Versorgung älterer Menschen. „Zwar sind die absoluten Beratungszahlen gering, aber es gibt Hinweise darauf, dass sich unterbliebene Aufklärungen zu Behandlungsalternativen häufen. Gerade ältere Menschen haben in der Beratung geschildert, dass sie sich ohne ausreichende Beratung zu kostspieligen Versorgungen mit Implantaten gedrängt fühlen. Hier sehen wir Anzeichen für eine Überversorgung, gerade weil es älteren Menschen oft besonders schwerfällt, ihre Rechte auf Aufklärung und Information einzufordern“, schildert UPD-Geschäftsführer Krumwiede.

Wie in den Vorjahren entfielen im Jahr 2019 insgesamt rund zwei Drittel aller Anfragen von Ratsuchenden auf rechtliche Beratungsthemen. An erster Stelle rangieren dabei weiterhin Fragen zu Leistungsansprüchen gegenüber Kostenträgern. Krumwiede verweist auf eine vielfach unzureichende Kommunikation von Krankenkassen mit den Versicherten: „Gegenüber dem Vorjahr haben die Beratungen zu Widersprüchen sogar noch zugenommen. Das ist ein besonderer Missstand. Problematisch ist dabei insbesondere, dass es noch immer Kassen gibt, die entgegen klarer Anweisung des Bundesamtes für Soziale Sicherung weiterhin unzulässige Zwischennachrichten im Widerspruchsverfahren versenden. Versicherte können regelmäßig nicht erkennen, ob es sich dabei um eine Entscheidung handelt und fühlen sich nicht selten dazu gedrängt, ihren Widerspruch zurückzunehmen. Vielfach klagen Ratsuchende zudem darüber, dass Krankenkassen sie nicht darüber informieren, ob und wie sie gegen einen Bescheid vorgehen können. Die gesetzlich klar geregelte Verpflichtung der Krankenkassen, Versicherte mittels Rechtsbehelfsbelehrung über ihre Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten aufzuklären, wird so unterlaufen. Das zeigen wir im Monitor in diesem Jahr auch anhand praktischer Beispiele von Krankenkassenschreiben.“

Dazu führt die Patientenbeauftragte aus: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieses Problem weiterhin besteht. Bereits im vergangenen Jahr und kurz nach der Veröffentlichung des Monitors 2018 hat die Aufsichtsbehörde die Krankenkasse ausdrücklich ermahnt, sich an die klaren Vorgaben zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens zu halten. Ich habe das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung bereits gebeten, erneut tätig zu werden und sicherzustellen, dass alle ihm unterstellten Krankenkassen diese Vorgaben zukünftig einhalten. Versicherte müssen sich darauf verlassen können, dass alle Kassen rechtskonform und nachvollziehbar mit ihren Leistungsanträgen umgehen und sie fair behandeln“, so Prof. Schmidtke.