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Neue Verordnung: Kein Amalgam bei Milchzähnen, bei Kindern und Schwangeren

Bildquelle: © proDente e.V./julistrationen.de

Ab dem 01.07.2018 dürfen Zahnärzte grundsätzlich bei Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren und bei Schwangeren oder Stillenden kein Dentalamalgam mehr verwenden. Das ist die für Zahnärzte wohl wichtigste neue Bestimmung aus der neuen Quecksilber-Verordnung der Europäischen Union (EU), die zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

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