Ab dem 25. Mai 2018 müssen Personendaten nach europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besonders geschützt werden. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich rät, sich mit den neuen Regelungen frühzeitig vertraut zu machen: Zahnarztpraxen, die ihre Einrichtungen und Abläufe nicht dem neuen Datenschutzrecht anpassen, kann das teuer zu stehen kommen.