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Neues – und Ungeklärtes – beim aktuellen Mutterschutzgesetz

Bildquelle: Stockio

Dentista mit Statement zum Thema „Stilldauer“: Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten, das einerseits bestehende Regelungen fortschreibt, andererseits aber auch einiges an Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen in den zahnärztlichen Praxen bringt.

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