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Notfalldienst: KZV darf Vertretungen nicht verbieten

zm online

Eine KZV darf einem Vertragszahnarzt nicht verbieten, den Notdienst für verhinderte Kollegen zu übernehmen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit einem Beschluss im Eilverfahren.

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