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OLG Hamm: Milchzähne fehlerhaft beschliffen – 2.000 Euro Schmerzensgeld

Bildquelle: Freerangestock / GeoffreyWhiteway

Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 04.07.2017 entschieden (Az. 26 U 3/17) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold vom 14.12.2016 (Az. 12 O 34/15, LG Detmold) bestätigt.