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Pflegebedürftige und Behinderte: Was mit der neuen Richtlinie auf die Praxis zukommt

Bild: StockSnap / Rawpixel.com

Aufgrund des besonderen Versorgungsbedarfs von Pflegebedürftigen und Behinderten hatte die Zahnärzteschaft im Jahr 2010 ihr Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgestellt. Gedanken daraus sind in eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingeflossen, die am 01.07.2018 in Kraft tritt. Wichtige Regelung dieser Richtlinie: Der Mundgesundheitsstatus und der individuelle Mundgesundheitsplan muss dem Patienten oder seiner Betreuungsperson leicht verständlich – und schriftlich – vorgelegt werden.