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Pfusch-Vorwurf gegen Zahnarzt muss schlüssig begründet werden

Bildquelle: shutterstock, sandyman

Wenn Patienten einen Pfusch-Vorwurf gegen einen Arzt oder Zahnarzt erheben, sollten sie diesen auch schlüssig begründen können. Sie sollten die Behandlung zumindest grob darstellen und dabei auch angeben, was genau aus ihrer Sicht der Behandlungsfehler gewesen ist. Anderenfalls hat ihre Klage keine Erfolgsaussichten. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 5 U 61/14), auf die die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.