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QM-Handbücher müssen erweitert werden!

Bildquelle: Freepik / Bedneyimages

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im November des letzten Jahres seine zweite Änderung der Qualitätsmanagement- Richtlinie (QM-RL) auf den Weg gebracht. Am 16. November 2016 wurde die Richtlinienänderung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zukünftig gelten für Praxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Der G-BA hat hierfür eine neue Richtlinie beschlossen, die ein sektorübergreifendes Qualitätsmanagement fordert und für Zahnarztpraxen einige neue Anforderungen beinhaltet. Im Internet gibt es fertige Ergänzungssätze zur Erweiterung der internen QM-Handbücher.

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