Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Sitz in Berlin hat im November des letz-ten Jahres seine zweite Änderung der wichtigen Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) auf den Weg gebracht. Am 16. November 2016 wurde die Richtlinienänderung vom G-BA veröffentlicht. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen bzw. Ergänzungen aufgeführt und kurz eingeschätzt. Denn nicht alles was sich der G-BA ausgedacht hat, bringt wirklich Sinn bzw. ist wertschöpfend für die interne Weiterentwicklung der zahnärztlichen Qualitätsmanagementsysteme.