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Selbstständiger Oralchirurg gilt als Beschäftigter eines Implantologen

Bild: Pixabay / FelixMittermaier

Bei den Kooperationspartnern von implantologischen Praxen ist ein häufiger Streit anzutreffen, ob es sich um Angestellte handelt oder nicht. Dabei geht es neben der Nachzahlung von Sozialabgaben auch um das Strafbarkeitsrisiko nach Paragraf 266a Abs. 1 StGB.