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TI-Anbindung: Erstattung der Kosten für ermächtigte Ärzte geregelt

Bild: Pexels / Brett Sayles

Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen bekommen in ausgewählten Fällen noch bis Ende 2020 die Anschluss- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI) über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstattet. Seit Jahresbeginn war die Finanzierung unklar.