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Unbrauchbare Regelung im Infektionsschutzgesetz umgehend ändern!

Bild: Unsplash / Kai Pilger

Bundeszahnärztekammer warnt vor überbordender Bürokratie

| Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die täglichen Testpflichten für bereits vollständig immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG einzustellen und eine entsprechende Korrektur der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Als Folge der massiven Intervention der zahnärztlichen Körperschaften hat die GMK heute um 10:00 Uhr folgenden richtungsweisenden Beschluss gefasst:

Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltests in Eigenanwendung ausreichend ist. Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechenden Korrektur der gesetzlichen Regelung auf. Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt, dass sich die Gesundheitsminister der Länder offen für die berechtigte Kritik der Zahnärztinnen und Zahnärzte zeigen und die Anwendung des umstrittenen Gesetzes zunächst aussetzen. Die BZÄK appelliert an den Bundesgesetzgeber, die Forderung nach einer Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes zeitnah aufzugreifen und warnt eindringlich vor den im GMK-Beschluss nicht thematisierten Belastungen der Praxen.

So müssen aus Sicht der Zahnärzteschaft die Regelungen im Gesetz nach denen

  • Begleitungen von Patientinnen und Patienten (Eltern, Dolmetscher etc.) zusätzlich getestet sein müssen, bevor sie die Praxis betreten,
  • die Dokumentationen von Testungen 14-tägig an die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter gesendet werden müssen,
  • geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.T. trotz Boosterimpfung weiterhin zweimal wöchentlich getestet werden,

dringend aus einer Neufassung des Gesetzes entfernt werden.

„Ansonsten wird nicht nur die Impfbereitschaft unseres Personals unterwandert, sondern auch der Bürokratieaufwand für die ohnehin durch die Pandemie extrem belasteten Praxen nicht mehr tragbar sein. Wir appellieren an den Gesetzgeber, den Zahnarztpraxen im Lande weiterhin die Luft zum Atmen zu lassen, denn wir haben nachweisbar durch unsere strikte Hygienekette in der Pandemie eine sichere Versorgung gewährleistet“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer.